Tiefgaragen Gewährleistungsverfolgung
Mit Sicherheit zu Ihrer Leistung und zu Ihrem Recht. Bei Sanierungen, Modernisierungen und Neubauten von Tiefgaragen treten erfahrungsgemäß Mängel in größerem Umfang auf. Die Folge sind die Wertminderung der betroffenen Immobilie und sinkende Nutzerzufriedenheit.
Für unsere Kunden führen unsere qualifizierten und erfahrenen Fachkräfte Abnahmen durch und setzten die Durchsetzung der Ansprüche zielgerichtet und systematisch durch. Dadurch verschaffen wir Ihnen Entlastung von diesen technisch und rechtlich hoch anspruchsvollen, wertschöpfungsfremden Aufgaben.
Leistungsspektrum Gewährleistungsverfolgung
- Begleitung von Ab- und Übernahmen
- Dokumentation vorhandener Mängel, Schäden und Schwachpunkten an der Konstruktion
- Durchsetzung begründeter Ansprüche
- Durchsetzung der Mängelbeseitigung
- Überwachung und Controlling der Mängelbeseitigung
- Entwickeln von individuellen Sanierungskonzepten
- Ermitteln der zu erwartenden Kosten
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Langzeit Dokumentation von Mängeln bis zum Ende des Gewährleistungszeitraums.
Zwei, vier oder fünf Jahre Gewährleistung ohne Ende?
Wie lange haftet der Planer und wie lange muss er leisten?
Der Planer hat zwei Jahre Zeit, um für Mängel solcher Pläne einzustehen, die nicht zur Herstellung eines Bauwerks dienen; sollen die Pläne sich in einem Bauwerk realisieren, sind es fünf Jahre.
Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter. Gerne können wir Ihr Objekt zunächst unverbindlich und für Sie kostenfrei ansehen!